Die Fraktionen SPD und HGW lehnen die geplanten Erhöhungen der SG-Umlage entschieden ab.
Die aktuell bestehende Umlagestruktur von Kreis- und Samtgemeindeumlage beschränkt die Handlungsspielräume unserer Gemeinde schon jetzt stark, jedoch bleiben uns, wenn auch nur sehr geringe, Handlungsspielräume in Höhe von 0,2% der gesamten Einnahmen.
Die für 2023 geplante Erhöhung nur der SG-Umlage um 8 Prozentpunkte und im Weiteren für 2024 und 2025 um jeweils 3 Prozentpunkte in den Jahren treiben uns als Gemeinde in ein strukturelles
Defizit, das wir nur durch massive Erhöhung der Hebesätze würden beseitigen können.
Die Möglichkeiten der Einnahmenerhöhung jenseits des Drehens an der Hebesatzschraube sind für Hülsede durch vorrangige Ordnungsprinzipien erheblich eingeschränkt. Eine weitere Entwicklung der
Gemeinden durch Baugebiete ist quasi verboten – Lauenau und Rodenberg sind in der Samtgemeinde bevorzugt zu entwickeln. Die Einnahmen werden also dort generiert, während wir Folgekosten für u.a.
Kinderbetreuung, Bildung und Brandschutz mitschultern helfen dürfen.
Ein vergleichbares Prinzip gilt für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben.
Die verbreitete Ansicht, dass öffentliche Haushalte nur durch die Einnahmen- nie aber durch die Ausgabenseite saniert werden, wird von uns ausdrücklich nicht geteilt.
Obschon in der Darstellung der Samtgemeinde alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit geprüft und alle als zwingend betrachtet wurden, möchten wir nur kurz und exemplarisch auf zwei Freibäder in der
Samtgemeinde hinweisen. Beide Bäder sind personell so unterbesetzt, dass nur Teilzeitöffnungen möglich sind. In beiden Bädern herrscht erheblicher Sanierungsbedarf in Höhe mehrerer Millionen Euro
– so erste Schätzungen.
Uns ist klar, dass Bäder nicht ausschließlich unter wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden dürfen, jedoch dürfen auch wirtschaftliche Zwänge bzw. Möglichkeiten der betreibenden Kommunen nicht
einfach beiseite gewischt werden.
Die gestiegenen und vermutlich weiter steigenden Kosten für Kinderbetreuung sind Teil der Last. Hier gälte es unserer Einschätzung nach, die gemachten Zusagen der Landespolitik einzufordern.
Sicherlich lässt sich mit einem gemeinsamen Vorstoß mit anderen (Samt-)Gemeinden hier einiges bewegen, um wie gewünscht einen ausgeglichenen Haushalt mit notwendigen Gestaltungsspielräumen zu
erhalten. Ein Ansinnen, dass wir nicht nur für unseren Haushalt, sondern eben auch für den der Samtgemeinde Rodenberg als sehr wichtig und angemessen betrachten.
Die von Dr. Wolf zur Verfügung gestellten Daten / Informationen ermöglichen es uns nicht die Kostensteigerungen nachzuvollziehen. Sie scheinen auf willkürlichen Annahmen zu fußen - ein Vorgehen,
das als Methode zum Herausarbeiten einer Begründung für solch massive Erhöhungen und daraus resultierende Einschnitte in die Gestaltungshoheit in unserer Gemeinde inakzeptabel ist.
Wesentliche Änderungen in den nächsten drei Jahren – z.B. die Grundsteuerreform – bleiben auf der Einnahmenseite völlig unerwähnt, obwohl es in verschiedenen Medien Meldungen gibt, die besagen,
dass die Gemeinden ihre Hebesätze eher reduzieren und nicht erhöhen müssen, wenn die angestrebte Einnahmenneutralität auf kommunaler Ebene auch ernsthaft umgesetzt werden soll.
Unsere Ablehnung der geplanten Erhöhung speist sich also nicht aus einem Unwillen, gemeinsame Lasten gemeinsam zu schultern – ein Prinzip, das wir
ausdrücklich gutheißen -, sondern eher aus der Erkenntnis, dass gerade kleinere Gemeinden in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind und Einsparpotenziale in der Samtgemeinde daher erneut und
äußerst kritisch geprüft werden müssen.
Die Fraktionen SPD und Hülseder Gegenwind
Februar 2023