Pohle: Vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete am Pohler Bach und am Lyhrener Salzbach vorläufig festgelegt

Die Kreisverwaltung des LK Schaumburg (Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft) hat am 8. Mai 2024 die "vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) des Pohler Baches und des Salzbaches" veröffentlicht. "Vorläufig" bedeutet, dass sofortige Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können/müssen noch bevor die Flächensicherungsverordnung Niedersachsen aktualisiert wurde.

 

Auf der offiziellen Webseite des Landkreises ist erläutert, welche besonderen Schutzvorschriften in den betroffenen Gebieten gelten.

Insbesondere Eigenheimbesitzer und Landwirte müssen ab sofort besondere Anforderungen für Wasser gefährdende Stoffe beachten.

 

Informationen zu den Pohler Gebieten können von dieser Seite direkt heruntergeladen werden (siehe unten):

- Karte Bereich Gut Nienfeld bis Pohle Ortsmitte

- Karte Bereich Pohle bis Lauenau

- Auflistung von Regelungen zu Heizölverbraucheranlagen / Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

 

Auf den Webseiten der Niedersächsischen Umweltkarten kann sich jeder einen Überblick verschaffen.

Download
Bereich Gut Nienfeld bis Pohler Ortsmitte
Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete
1_vorlaeufigesicherung_pohler_bach.pdf
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Bereich Pohle bis Lauenau
Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete
2_vorlaeufigesicherung_pohler_bach.pdf
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Wichtige Regelungen zu Heizölverbrauchsanlagen
Eine Auflistung der Sicherungsmaßnahmen beim Betrieb von Heizölverbrauchsanlagen
Heizoelanlagen.pdf
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